Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

TELTEX Andrea Kuhnke e.K.

1.Begriffsbestimmungen

1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma TELTEX Andrea Kuhnke e. K. als "TELTEX" bezeichnet.

1.2 Unabhängig der Natur des Vertrages sowie derjenige, an den die Rechnung ausgestellt, die Ware geliefert oder sonstige Mitteilung gerichtet wird, ist mit "Besteller" bezeichnet.

1.3 Die vom Vertrag erfassten Gegenstände oder Leistungen werden als "Ware" bezeichnet.

1.4 Als "Vollkaufleute" bezeichnet werden juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Vollkaufleute im Sinne des Handelsrechtes.

1.5 Bei "Verpackungen" sind generell Verpackungen im Sinne der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12. Juni 1991 (VerpackV) gemeint.

1.6 Der Besteller ist "Verbraucher" im Sinne der Geschäftsbedingungen, wenn er eine natürliche Person ist, mit der in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass ihm eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Besteller in "Unternehmer" im Sinne der Geschäftsbedingungen, wenn er eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft ist, mit der in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Allgemeines

2.1 Ausschließlich diese Bedingungen gelten für den geschlossenen Vertrag. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Bestellers gelten nicht, Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie vom Besteller für ausschließlich gültig erklärt werden.

2.2 Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nicht betroffen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TELTEX. Angebote von TELTEX sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind für TELTEX erst verbindlich, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wird, auch wenn der Auftrag auf eine Preisangabe von TELTEX folgt.

2.3 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.


3. Preise

3.1 Der von TELTEX angegebene Preis ist ein Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Alle Preisangaben erfolgen ohne Gewähr, Preiserhöhungen, wie z.B. bei Schwankungen von Wechselkursen sind jederzeit und ohne Vorankündigung möglich, Irrtümer vorbehalten.

3.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Rechnungsbetrag Abzüge vorzunehmen, Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenansprüche seien von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen oder von TELTEX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.


4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt auf das auf der Rechnung angegebene Konto der TELTEX. Bei Neukunden gilt Zahlung per Vorkasse.

4.2 Zahlt der Besteller nicht bei Fälligkeit so ist TELTEX von dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstage an berechtigt, Zinsen zu verlangen. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuldin Höhe von 8% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich TELTEX vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.3 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und aufgrund vorheriger Vereinbarung angenommen. Werden Schecks oder Wechsel angenommen aber nicht bezahlt, so schuldet der Besteller Schadenersatz, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. In diesem Fall sind alle Forderungen von TELTEX gegen den Besteller sofort fällig.


5. Lieferung

5.1 Die Lieferung erfolgt auf die Gefahr und Kosten des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.Darüber hinaus gelten die Vereinbarungen auf den jeweils gültigen Preislisten und Angeboten.

5.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Verweigert der Besteller die Annahme oder holt sie nicht innerhalb von sieben Tagen beim Beförderungsunternehmer / Auftragnehmer ab, nachdem dieser vergeblich die Zustellung versucht hat, so ist der Besteller schadenersatzpflichtig. Die dadurch angefallenen Transportkosten sind vom Besteller zu übernehmen. TELTEX darf die Ware an Dritte verkaufen, ein geringerer Preis ist vom Besteller auszugleichen.

5.3 Soweit TELTEX Aufträge bestätigt und Liefertermine nennt, erfolgt dies freibleibend. Die Bestätigung und die Liefertermine ergehen unter der Voraussetzung, dass TELTEX die benötigten Arbeitskräfte und das benötigte Material rechtzeitig beschaffen kann. TELTEX hat das Recht sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Der Besteller ist im übrigen wegen Nichteinhaltung nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er die Firma TELTEX nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

5.4 TELTEX ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gelieferte Ware darf vom Besteller weiter verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden werden. Verarbeitung, Verbindung oder Umbildung erfolgen stets für TELTEX als Erfüllungsgehilfe des Herstellers im Sinne des § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung und Kosten für Sie.

6.2 Der Besteller ist berechtigt, über die gelieferte Ware und die durch Verarbeitung entstandenen Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, solange er nicht in Verzug ist. Kreditgeschäfte dürfen unter weiterem Eigentumsvorbehalt abgeschlossen werden. Der Besteller tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich der Versicherungsleistung, im Voraus an TELTEX ab.


7. Gewährleistung

7.1 TELTEX gewährt Garantieleistungen für wieder aufbereitete Ware in Höhe des verbleibenden Nutzungsgrads der eingesandten Reklamationsware. Sind mehr als 80 % verbraucht, liegt kein Garantieanspruch vor.

7.2 Die eingesandte Reklamationsware muss zusammen mit 3 (drei) Druckmustern, auf dem der Mangel erkennbar ist, eingereicht werden. Ist dieses nicht möglich so ist eine Fehlerbeschreibung erforderlich, aus der der Mangel ebenfalls erkannt werden kann. Die eingereichte Reklamationsware wird, vorbehaltlich der Anerkennung der Reklamation durch den Hersteller, vorab ausgetauscht. Der Vorab-Austausch gilt nicht für Original-Produkte der jeweiligen Hersteller. In dem Falle einer Reklamation von Originalware erfolgt die Einreichung zur Prüfung beim Vorlieferanten und nach Anerkennung wird die Ware ersetzt oder es erfolgt eine Gutschrift in dem Umfang, der TELTEX ebenfalls vom Vorlieferanten gewährt wird. Eventuell verkürzte Gewährleistungsfristen von Herstellern werden von uns ebenfalls weitergegeben. Nach der Überprüfung der Reklamation und der Feststellung eines unberechtigten Garantieanspruches wird eine Rechnung über die bereits geleistete Lieferung zuzüglich der Transportkosten gestellt. Gewährleistungsansprüche werden grundsätzlich nur von TELTEX bearbeitet, wenn die beanstandete Ware vollständig bezahlt ist.

7.3 TELTEX übernimmt die Gewährleistungen im Umfange des jeweiligen Herstellers oder Vorlieferanten dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung aufhebt oder erheblich mindert. Fehler, die durch Abnutzung oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfasst, selbst wenn der Fehler innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf auftritt. Weiterhin sind solche Fehler nicht erfasst, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, eigenmächtige Änderung oder ähnliche in der Sphäre des Bestellers liegenden Umstände verursacht werden. Die Mängelgewährleistung erlischt 12 Monate oder nach den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers oder Vorlieferanten nach Lieferung der Ware.

7.4 Der Besteller hat die Ware bei Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese sofort der TELTEX anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, so ist jeder Anspruch des Mangels ausgeschlossen.

7.5 Zeigt sich an der Ware später ein Mangel, so darf der Besteller die Ware nicht weiter benutzen und muss den Mangel umgehend TELTEX anzeigen. Unterlässt er die Anzeige, sind seine Ansprüche wegen des Mangels ausgeschlossen. Der Besteller hat TELTEX in angemessener Weise die Prüfung des Mangels zu ermöglichen oder ermöglichen zu lassen.

7.6 Der Besteller hat für die transportsichere Verpackung des angeblich mangelhaften Teils zu sorgen.

7.7 Von TELTEX ersetzte Ware oder Teile derselben werden Eigentum des Bestellers, es sei denn, die Ware fällt unter den Eigentumsvorbehalt. Ware oder Teile derselben, die kostenlos repariert oder ersetzt wurde/n, wird/werden von der Gewährleistung nur während der Restlaufzeit der Gewährleistung gedeckt.

7.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.


8. Haftungsausschluss

8.1 Neben der Ziffer 7 beschriebenen Gewährleistung übernimmt TELTEX in den Grenzen des Abs.(2) keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art. Ebenso werden Ansprüche aus Beratungen grundsätzlich ausgeschlossen.

8.2 Soweit TELTEX nach diesen Bedingungen seine Haftung ausgeschlossen hat, gilt dies nicht für Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.


9. Vertrag durch Fernkommunikationsmittel / Fernabsatzvertrag / Widerrufs- und Rückgabebelehrung

9.1 Ist der Vertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel zustande gekommen, hat der Besteller das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zurückzugeben. Begründungen sind hierfür nicht erforderlich. Das Rücktrittsrecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

9.2 Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert unter 40 Euro der Besteller es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

9.3 Der Besteller hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Bestelller darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust,der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Besteller zu tragen.

9.4 Unter unserem Link Widerufs- und Rückgabebelehrung können Sie den kompletten Inhalt hierzu lesen.


10. Abtretung

10.1 Rechte und Pflichten aus den von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfassten Verträgen können ohne vorherige Zustimmung an Dritte abgetreten oder übertragen werden.


11. Exportgenehmigung

11.1 Dem Besteller ist bekannt, dass im Hinblick auf den Export der Ware Beschränkungen bestehen können. Behördliche Genehmigung sind für den Export verschiedener Waren von TELTEX erforderlich. Wünscht der Besteller Waren zu exportieren, so muss er selbst die erforderlichen Genehmigungen einholen.


12. Teilnichtigkeit

12.1 Sollte eine Bestimmung oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig werden, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.


13. Anwendbares Recht

13.1 Für jeden Vertrag mit TELTEX gilt ausschließlich deutsches Recht.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Itzehoe, wobei TELTEX sich die Möglichkeit vorbehält, auch vor einem anderen zuständigen Gericht zu klagen.


Stand 03.2010 / Allgemeine Geschäftsbedingungen älteren Standes werden durch diese ersetzt.